Was sind Halal-Süßigkeiten?
Halal-Süßigkeiten sind Süßigkeiten, die den islamischen Gesetzen entsprechen. Halal steht für alles, was laut Koran als gut und sauber gilt. Das bedeutet, dass es auch bei Süßigkeiten eine Reihe von Einschränkungen gibt. Beispielsweise dürfen Süßigkeiten verzehrt werden und dürfen sogar tierische Zutaten enthalten, sofern das verwendete Fleisch halal ist. Das bedeutet, dass es sich um ausgeblutetes Fleisch handeln muss, das nach islamischen Gesetzen geschlachtet wurde. Eine Reihe von Tieren sind ohnehin verboten, etwa Schweine, Raubtiere, Ratten und Frösche. Laut Koran sind auch Gemüse, Obst, Lebensmittel aus dem Meer und Getränke halal. Alkohol ist jedoch verboten. Süßigkeiten mit Gelatine werden oft aus Häuten und Knochen von Schweinen und Rindern hergestellt und sind nicht halal.
Instinker auf der Suche nach Halal-Süßigkeiten
Mit anderen Worten: Wer Halal-Süßigkeiten essen möchte, tut gut daran, sich für gelatinefreie Süßigkeiten zu entscheiden. Auch bei bestimmten Farbstoffen ist Vorsicht geboten, wobei manchmal darüber gestritten wird, ob es sich dabei um Halal-Farbstoffe handelt oder nicht. Ein Beispiel hierfür ist Karmin (E120) aus einer Blattlaus. Nach Ansicht einiger Schulen ist es erlaubt, da der Koran den Verzehr von Insekten (eigentlich Heuschrecken) nicht grundsätzlich verbietet. Andere Schulen nennen es jedoch haram, weil die Insekten grundsätzlich getötet werden müssen, damit es für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Im Fall von Karmin wurde das Insekt jedoch getötet, um einen Farbstoff herzustellen, der in verschiedenen Produkten verwendet werden kann, und nicht, um es für den menschlichen Verzehr geeignet zu machen. Heutzutage wird zunehmend angenommen, dass Karmin verboten ist. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, verzichtet besser auf Süßigkeiten mit E120. Ein ähnlicher Inhaltsstoff ist Schellack (E904). Im Prinzip handelt es sich um ein Produkt, das aus der Ausscheidung von Läusen stammt, manchmal befinden sich jedoch (Teile) von Läusen in der Farbe. Auch dies wird zunehmend als haram angesehen.
Warum Halal-Süßigkeiten?
Gelatine ist ein Bindemittel, das aus Fleisch, häufig von Schweinen oder Rindern, stammt. Da Schweinefleisch von Muslimen nicht gegessen wird, bedeutet dies, dass viele Süßigkeiten „haram“ sind und daher nicht gegessen werden dürfen. Auch Rindergelatine ist nicht unbedingt halal. In diesem Fall muss das Tier ebenfalls halal geschlachtet werden. E-Nummern sind EU-zugelassene Zusatzstoffe für Lebensmittel. Oftmals werden diese Inhaltsstoffe auf den Etiketten von Süßigkeiten und anderen Leckereien nicht richtig erklärt.